Überkopfverglasung
In vielen Anwendungen werden unsere Module in Form einer sogenannten Überkopfverglasung integriert. Die Regeln für vertikale und Überkopfverglasungen sind in „Technischen Richtlinien für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen – TRLV“ zusammengefasst.
Per Definition gilt, dass eine Überkopfverglasung eine Neigung >10° und eine Vertikalverglasung eine Neigung ≤10° zur Vertikalen hat. Diese Regeln gelten für Verglasungen, die mindestens an zwei gegenüberliegenden Seiten durchgehend linienförmig gelagert sind. Beschrieben sind dort auch notwendige Glaseinstände im Auflagerprofil. Berücksichtigung finden Schneelasten, Winddruck, Windsog und andere Lastelemente, die für die Glasdimensionierung ausschlaggebend sind - bis hin zu Isolierglas in 2-fach- beziehungsweise 3-fach-Ausführung mit Luft- oder Edelgasfüllung. Dabei ist immer auch der jeweilige Standort des Gebäudes und die Einbausituation mit Einbauwinkel und -höhe zu berücksichtigen.
Wichtig: Klassische Standard-Solarmodule, ob gerahmt oder ungerahmt, erfüllen diese Anforderungen NICHT! Für eben diese Anwendungsfälle konstruiert und produziert solarnova Aufmaß-bezogene Doppelglasmodule, die sowohl die Wünsche des Kunden als auch die besonderen technischen Richtlinien berücksichtigen.