Gewährleistung und Garantie
Besondere Gewährleistungs- und Garantiebedingungen für solarnova® Standardmodule
solarnova® gewährt eine Produkt- und Leistungsgarantie und erweitert damit die gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel von 2 Jahren.
solarnova®Garantien
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solarnova®Produktgarantie
solarnova®garantiert für die Dauer von 10 Jahren ab Versanddatum, dass die von solarnova® produzierten und gelieferten Module frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Produktes haben. Die Produktgarantie beschränkt sich auf folgende Bauteile: Rahmen, Glas, Zellen, Modulkabel inkl. Stecker, Anschlussbox und Folien.
Die Optik des Produkts sowie auftretende Kratzer, Flecken, mechanische Abnutzung, Rost, Schimmel, sonstige optische Beeinträchtigungen, Verfärbungen und andere Veränderungen, die nach der Lieferung durch die solarnova® aufgetreten sind, stellen keinen Mangel dar, soweit die Veränderungen des Aussehens nicht zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Produktes führt.
Bei den für die Module verwendeten Gläsern handelt es sich um qualitätsmäßig sehr hochwertige Produkte, bei denen Glasbruch grundsätzlich nur durch Fremdeinflüsse ausgelöst werden kann. Ein Anspruch besteht deshalb nur, soweit nachgewiesen wird, dass tatsächlich kein Fremdeinfluss vorliegt. - solarnova® Leistungsgarantie
solarnova® garantiert unter den Voraussetzungen dieser Gewährleistungs- und Garantiebedingungen eine Leistungsabgabe der solarnova® Module von mindestens 90% bis zum Ablauf von 10 Jahren und von mindestens 80% bis zum Ablauf von 25 Jahren, ausgehend vom Versanddatum der Module und bezogen auf die im Datenblatt der Module ausgewiesenen Nennleistung im Rahmen der Messtoleranz.
B. Garantievoraussetzung
Die Produkt- und Leistungsgarantie der solarnova® gilt nur für Module, die auf der Rückseite ein lesbares solarnova®-Typenschild tragen. Garantieberechtigter ist der Eigentümer zum Zeitpunkt des Eintritts eines Garantiefalls. Das fehlerhafte Modul muss dabei Teil der Solaranlage sein, in der es erstmals betrieben wurde. Auf Module, die außer zu Reparaturzwecken aus- und wieder eingebaut oder einem anderen Verwendungszweck zugeführt wurden, finden die solarnova® Gewährleistungs-undGarantiebedingungen keine Anwendung. Die solarnova® Garantien gelten innerhalb der Europäischen Union oder in einem anderem Land, in dem solarnova® das Modul in Verkehr gebracht hat. Garantieansprüche können nur innerhalb der jeweils geltenden Garantielaufzeit geltend gemacht werden.
Diese Garantien gelten nur bei normaler und sachgemäßer Anwendung, Installation, Benutzung, Wartung und nur unter gewöhnlichen Einsatzbedingungen. Insbesondere sind unsere technischen Hinweise zur Montage und zum Betrieb von solarnova® Modulen in der zum Zeitpunkt der Installation aktuellen Fassung zu beachten. Eine Mängelbehebung, Instandsetzung oder Eingriffe in das Modul dürfen nur durch von uns autorisierte Personen erfolgen.
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wurde durch:
- die Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen bzw. -hinweisen,
- externe Einflüsse wie dem direkten Kontakt mit Meerwasser, Rauch, Salz, chemische Substanzen oder Verschmutzungen,
- Vandalismus, Zerstörung durch externe Einflüsse und/oder Personen, Tiere,
- die Benutzung auf mobilen (nicht ortsfesten) Einheiten, wie Fahrzeugen, Schiffen,
- unsachgemäßen Gebrauch, oder einen anderen Zweck, der die vor Ort geltenden sicherheitstechnischen Vorschriften unberücksichtigt lässt,
- Einflüsse höherer Gewalt oder Naturgewalten, wie z.B. Erdebeben, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen, Blitzschlag oder andere extreme Wettersituationen wie z.B. Wirbelstürme, Hagel oder regional nicht zu erwartende Schneemengen,
- übermäßige Erschütterung oder
- Handlungen Dritter und anderer Ereignisse und Unfälle, die außerhalb der üblichen Nutzung der Module liegen und auf die solarnova®keinen Einfluss hat.
Für die Leistungsgarantie gilt zusätzlich, dass die Leistungsminderung auf Alterserscheinigungen (Degradation) von Glas, Zelle oder EVA-Folie zurückzuführen ist und dass solarnova® ermöglicht wird, den beanstandeten Leistungsverlust mit solarnova® eigenen Messgeräten unter branchenüblichen Standard-Testbedingungen (25°C Zelltemparatur, Einstrahlung 1.000 W/m2 und Luftmasse 1,5) in unserem Werk zu überprüfen.
C. Garantieleistung
Bei Vorlage der Originalrechnung, des Lieferdatums und der Seriennummer wird solarnova® nach verbindlicher Feststellung des Garantiefalls Ersatz leisten durch wahlweise:
- Austausch des Moduls mit einem identischen oder vergleichbaren Modul
- Reparatur des Moduls
- Lieferung eines zusätzlichen Moduls oder technische Maßnahmen zur Wiederherstellung der garantierten Mindestleistung
- Erstattung der Wiederbeschaffungskosten für ein ähnliches/baugleiches Modul, reduziert um eine jährliche lineare Abschreibung, gemessen an einer Nutzungsdauer von 25 Jahren
Die Wahl der Garantieleistung obliegt dem Ermessen von solarnova®. Der Austausch oder die zusätzliche Lieferung von Modulen bewirkt keine Verlängerung des Zeitraums der gewährten Produkt- und Leistungsgarantie. Bei Ersatzlieferung geht das ausgetauschte Modul in das Eigentum von solarnova® über. Im Fall der Zusatz- oder Ersatzlieferung werden die Kosten für den Aus- und Einbau sowie Transportkosten nicht von solarnova® übernommen. Eine Versendung von Modulen an solarnova® ohne vorherige schriftliche Zustimmung von solarnova® wird nicht angenommen.
D. Haftungsausschluss
Die in diesen „Besonderen Gewährleistungs- und Garantiebedingungen für solarnova® Standard-Module“ genannten Leistungen stellen ausschließlich eine freiwillige Sonderleistung der solarnova® dar; ein selbständiges Garantieversprechen der solarnova® wird damit nicht gegeben. Vor diesem Hintergrund und der Unentgeltlichkeit der Garantiegewährung ist solarnova® bei einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit oder einem Zurückbleiben der tatsächlichen Leistung hinter dem Nennwert lediglich verpflichtet, die in unter C. benannten Leistungen zu erbringen. Durch diese Garantien werden weitergehende Ansprüche gegen solarnova®, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns, Nutzungsentschädigung, mittelbare Schäden sowie Ansprüche auf Ersatz außerhalb des Produkts entstandener Schäden nicht begründet. Dies gilt nicht soweit bei Personenschäden oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens vereinbarter Beschaffenheiten und für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz bzw. anderweitig kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird. Der Gesamthaftungsumfang aus der Garantie ist der Höhe nach begrenzt auf den Kaufpreis, den der Endkunde ausweislich seiner Rechnung für die Module gezahlt hat.
Alle Ansprüche müssen binnen eines Monats nach Kenntnis des Garantiefalls, spätestens aber 6 Monate nach Eintritt des Garantiefalls gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden und regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht.
Garantiegeberin ist die solarnova® Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH, Am Marienhof 6, 22880 Wedel.
Download als PDF: Gewaerleistung_undGarantie_de.pdf


